Antrag zur Verhinderung und Rückbau von „Schottergärten“ 20. Januar 202228. März 2024 Eingereicht von: Marcus Beyer Eingereicht am: 20.01.2022 Status: noch offen Antragstext: Sehr geehrter Herr Bürgermeister Schwenke, sehr geehrte Ratskolleg*innen, wir beantragen Dass ab Beschluss in allen künftigen Bebauungsplänen ausdrücklich die Anlage von sogenannten Schottergärten untersagt wird. Dass bei widerrechtlicher Anlage Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden. Ein Anreiz geschaffen wird, um bestehende Schottergärten zurückzubauen und in naturnahe Grünflächen zu wandeln. Zu Punkt 3) stellen wir uns zum Beispiel eine finanzielle Prämie je Quadratmeter vor oder eine Arbeitsleistung durch eine*n ortsansässigen Gärtnereibetrieb. Hierzu sind 5000 Euro im Haushalt 2022 festzusetzen. Begründung: In der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) § 9 Absatz 2 ist bereits verankert, dass nicht überbauten Flächen von Baugrundstücken Grünflächen sein müssen, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind. Gründächer und begrünte Freiflächen sind eine wirksame Antwort auf Extremwetter. Auf den Grünflächen kann Regenwasser versickern, zudem sind Pflanzen als Lebensraum für bedrohte Insekten wichtig und leisten ein Beitrag zur Kühlung der Umwelt bei Hitzewellen. Share on FacebookPost on XFollow usSave